Allgemeine Bestimmungen
Dreijahresplan für Transparenz und Integrität (PTPCT):
Allgemeine Akte
Allgemeine Rechtsbestimmungen:
Rundschreiben des/der Schulamtsleiters/leiterin:
Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnungen:
- Beschluss zur Bewertung der Schülerinnen und Schüler 11.01.2018.pdf
- BES_03 - Akkreditierung von ausserschulischen Bildungsträgern-signed.pdf
- BES_2019-02__28-11-2019__Genehmigung des überarbeiteten Dreijahresplanes des Bildungsangebotes 2017-20.pdf
- BES_2019-06__28-11-2019__Genehmigung des Dreijahresplanes des Bildungsangebotes 2020-23.pdf
- DREIJAHRESPLAN 2017 - 2020_genehmigt_28-11-2019 unterzeichnet.pdf
- DREIJAHRESPLAN 2020 - 2023_genehmigt_28-11-2019 unterzeichnet.pdf
- Nos geniturs te scora.pdf
- Regolament intern Scora Elementara te trei lingac.pdf
- Regolament intern Scora Mesana te trei lingac.pdf
Verhaltenskodizes
- Verhaltenskodex der öffentlichen Bediensteten - Schule - Autonome Provinz Bozen - Südtirol
- Verhaltenskodex des Personals im Landesdienst - Autonome Provinz Bozen Südtirol
- Anlage - Verhaltenskodex (BLR 28.08.2014)
- Decreto Presidente della Repubblica 62 del 16 aprile 2013
- Decreto Presidente della Repubblica 62 del 16 aprile 2013 (pdf)
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Hier werden die Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter der Schulen, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln, veröffentlicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ausschreibung eines Barbetriebes an der Schule oder der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht oder der Kriterienbeschluss des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern. Die genannten Maßnahmen sind mit einer Anlage zu versehen, die die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis setzt, welche Dokumente und Informationen im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung erforderlich (bzw. nicht mehr erforderlich) sind, damit die Verwaltungsverfahren rechtlich korrekt abgewickelt werden können (z.B. welche Dokumente die Bürgerinnen und Bürger einem Antrag beizulegen haben).