Maßnahmen​

Maßnahmen politische Organe

Alle sechs Monate wird in diesem Feld eine Auflistung mit den Beschlüssen des Schulrates veröffentlicht. Dabei gelten dieselben Veröffentlichungspflichten wie bei den Maßnahmen der Führungskräfte (siehe unten). 


Maßnahmen Führungskräfte 

Alle sechs Monate wird in diesem Feld eine Auflistung der Maßnahmen der Schulführungskraft veröffentlicht. Insbesondere handelt es sich um Maßnahmen im Zusammenhang mit Genehmigungen oder Ermächtigungen (z.B. Genehmigung für die Nutzung von Schulräumlichkeiten für außerschulische Zwecke), mit der Wahl des Auftragnehmers (z.B. bei der Vergabe von Lieferungen), mit der Aufnahme von Personal (z.B. Aufnahme von befristetem Lehrpersonal) oder mit Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen oder Privaten (z.B. die Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen über den Zugriff zu den jeweiligen Datenbanken). Für jede Maßnahme sind der Inhalt, der Betreff, die eventuellen Ausgaben und die Eckdaten der wichtigsten Dokumente des Verfahrens zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung hat in zusammengefasster Form („scheda sintetica“) zu erfolgen, die automatisch bei der Erstellung des Dokumentes (welches die entsprechende Maßnahme enthält) gebildet werden soll. Das Buchhaltungsprogramm der Schulen OBU ermöglicht bereits, die einzelnen Eckdaten der Maßnahmen der Schulführungskraft zu erfassen. Diese Daten sind lediglich zu exportieren und in diesem Feld zu veröffentlichen.